app2get – Deine Digitale Speisekarte
app2get ist eine Digitale Live Speisekarte für die Gastronomie.
Dazu muss im Gegensatz zu früher kein Download mehr einer App gemacht werden, sondern man kann direkt über einen QR-Code (Kamera auf QR-Code bei den meisten Smartphones hinhalten reicht) die Speisekarte öffnen.
Im Gegensatz zu verlinkten PDF-Dokumenten, kann app2get aber um ein vielfaches mehr. app2get ist eine Live-Speisekarte. Sind Artikel aus, deaktiviert der Kellner diese oder blendet diese in Echtzeit aus, so dass diese nicht mehr bestellt werden können oder gleich aus der Speisekarte ausgeblendet werden.
Über 80 Spezialfunktionen für die Gastronomie wurden in app2get eingebaut. app2get ist damit eines der umfangreichsten Tools für den Einsatz von Digitalen Speisekarten in der Gastronomie.
Spezialfunktionen sind z.B. Allergene- oder Zusatz-Stoff-Filter, damit die Gäste filtern können, was diese essen dürfen. Oder Anbindung an Kellner-Ruf Pager, Bon-Drucker, Gastro-Kassensystemen uvm.
Wichtiger Hinweis:
Alle aktuellen Browser werden von app2get unterstützt. Der bereits seit Windows 7 veraltetet Internet-Explorer wird jedoch nicht mehr unterstützt. Hier werden Bestelleingänge in app2get z.B. nicht angezeigt.
Alle neueren Browser funktionieren mit app2get:
Google Chrome
Microsoft Edge
Firefox
Opera
Safari
Chromium
Wir arbeiten bei app2get mit den LRS-Pagersystemen zusammen. Dazu wird die 7470 oder RS232 Sendestation (beide über die serielle Anbindung) an einem Windows-PC angeschlossen und ein 32 oder 64 Bit Programm installiert um die Pager zu rufen.
Für was ist das wichtig?
Immer dann, wenn die Kellner im Haus unterwegs sind und mitbekommen sollen, wenn ein Gast einen Kellner gerufen hat, bezahlen möchte oder eine neue Bestellung eingegangen ist, dann sind die LRS-Pager ideal. Durch die hohe
Reichweite von bis zu 1,5km kommt man auch in großen Biergärten mit dem System zurecht. Die Pager arbeiten auf Betriebsfunk-Technik auf 446,15625 MHz und kommen dem WLAN oder Bluetooth nicht in die Quere.
Welche Pager-Modell können an app2get angeschlossen werden?
Es gibt den Batterie-Pager oder Akku-Armband-Pager. Den Batterie-Pager ist der Standard LRS-Pager. den Armband-Pager gibt es nur bei Alpha11. Vorteil beim Armband-Pager ist, dass dieser wie eine Smartwatch getragen werden
kann und kein zusätzlicher Platz am Gürtel benötigt (Orderman, Gürteldrucker, Geldbeutel sind dort eh schon…).
Zusatz-Nutzen: Über die Pager-Software von Alpha11 können auch interne Pager-Rufe auf die Kellner geschickt werden. Wie z.B. Essen fertig – Küche ruft. Bitte zum Chef kommen usw…
Modell-Übersicht Pager für app2get:
KassenVideo
VERTRIEBS-FRAGEN ZU KASSENVIDEO
KassenVideo ist ein von uns erfundenes Wortspiel aus Kassen und Videoüberwachung. Dabei geht es um die Anbindung von Registrierkassen an Videosysteme um eine vernünftige Kassenkontrolle zu ermöglichen.
Leider sind nur 30% der Kassierer laut einer Studie des Einzelhandelsverbandes ehrlich, 40% anfällig für Gelegenheiten und der Rest macht ständig Probleme. – Dabei geht es nicht um die Bagatellfälle wie einzelne Pfandbons, sondern um mehrere tausend Euro im Jahr.
Welche Vorteile haben Sie, wenn Sie eine Videoanlage einsetzen?
Schutz vor Ladendiebstahl
Aufklärung von Vorkommnissen
Sehen, wie die Waren eingeräumt sind, A-Ware hinten statt vorne im Regal (bei Bäcker z.B.)
Abschreckung vor Überfällen (in Nürnberg sind 2012 über 11 Bäckerei Filialen überfallen worden. Alle Filialen hatten KEINE Videoanlage. Es wurde vorher ausspioniert, ob Kameras vorhanden sind und nur Filialen überallen, die keine Kameras hatten)
Live-Bilder aus der Filiale spart den Test-Einkauf
Anruf auf Grund der Bilder, die man sieht. “Hr. Müller, bitte da hinten den Karton wegräumen” etc…
Schutz vor Unterschlagung. 30% der Kassierer sind ehrlich, 40% anfällig für Gelegenheiten, wenn selten oder gar nicht kontrolliert wird. Diese 40% fängt man mit einer Videoanlage ab. Die restlichen 30% versuchen es immer wieder, trotz Video…
Beweismittel für Gerichte und Polizei. Durch das digitale Wasserzeichen im Video bei den Alpha11 Systemen, sind die Videos vor Manipulation geschützt.
Live-Bilder auf Handy über kostenlose App (inet Viewer CCTV)
Was bringt KassenVideo gegenüber einer normalen Videoüberwachung? – Die wichtigere Frage, als die nach den Kosten.
Ruhe an der Kasse, Mitarbeiter werden nicht mehr in Versuchung geführt
Abschreckung vor Einbrüchen/Überfällen (1 Kamera sollte immer als sichtbare Kamera installiert werden).
Oftmals steigen die Umsätze nach Einführung der Anlagen dramatisch an. Bei einem Döner-Laden mit 3 Mitarbeitern im nächsten Monat 1000,- Euro mehr Umsatz, bei gleichem Material. Die Leasing kostete 150,- Euro mtl., ab nächsten
Monat hat er aber 1000,- Euro mehr in der Kasse gehabt. Hat zwar nicht rausgefunden, wer davor unterschlagen hat, aber seitdem Ruhe im Kassenbereich. Jährlich 12.000 Euro mehr Umsatz…
Bei einem Bäcker in Niederbayern haben zwei Verkäuferinnern sofort nach Einführung der Anlage gekündigt. Begründung “Wir lassen uns nicht überwachen”. Seitdem waren täglich exakt 100,- Euro mehr in der Kasse. Jährlich somit rund 25.000 Euro.
In einem der größten Biergärten der Welt, hat eine Kassiererin (57jährige Kroatin) Kassentricks angewendet und damit täglich zwischen 700,- und 1000,- Euro abgezockt. Chef hatte die Küche unter Verdacht, dass diese Fleisch klauen, tatsächlich hatte die Kassiererin nur Zwischensumme bei Sparerips an der Kasse getippt, das Geld in die Schublade gelegt und dann den Bon wieder abgebrochen. Als Merkhilfe jeweils 1 Cent Stück in ein Fach der Kassenschublade gelegt und Abends die Cent-Stücke gezählt und das überschüssige Geld bei der Abrechnung abgeschöpft. Monatlich zwischen 21.- und 25.000 Euro!
Bei einem Kunden in Wien, durfte die Kassiererin gar nicht selbs abrechnen, dennoch hat sie mit einem ähnliche Trick täglich 200,.- Euro aus der Kasse rausgebracht. Merkhilfe waren hier Gummibärchen an der Kasse. Nachmittags, kam der Sohn und kaufte ein Cola. Als Wechselgeld, ging das unterschlagene Geld an den Sohn raus. Monatlich rund 4000,- Euro, bzw. rd. 44.000 Euro im Jahr.
Welche weitere Vorteile hat das System gegenüber normalen Videoanlagen?
Suche nach beliebigen Kassenwörtern. Bei einem Segafredo-Franchise-Nehmer wurde z.B. gesucht, wie oft zwischen 16.00 und 18.00 Uhr Latte Macciato an der Kasse getippt wurden. Im Video sah man, dass es 27x an der Kaffeemaschine hergestellt wurde, aber nur 1x an der Kasse getippt. Hier hatten 3 Italiener zusammen gearbeitet.
Mit einem Detektiv wurde eine verdeckte Ermittlung gestartet. Danach zahlten die Italiener freiwillig 36.000 Euro für einen Zeitraum von 6 Wochen zurück. Der geschätzte Gesamtschaden lag aber bei 150.000 Euro, da auch noch Kistenweise Segafredo aus dem Lage geklaut und an andere Gastronomen verkauft wurde.
Viele Bäcker nutzen seit vielen Jahren unser Alpha11 KassenVideosystem.
Wenn Sie zum 1. Mal einem Bäcker KassenVideo vorstellen, dann sollten Sie die häufigsten Anwendungen beim Bäcker wissen.
Live sehen, was in der Filiale los ist
Sehen, wie die Ware eingeräumt ist. A-Ware hinten im Regal statt vorne…
Online Filialbesuch, statt Testkäufer auf die Reise zu schicken
Live sehen welche Artikel an der Kasse getippt werden und tatsächlich verkauft werden. Tippt Verkäufer z.B. 3 Tassen Kaffee, gibt aber 6 Capuccino aus, dann hat er vermutlich einen „Fehler“ gemacht.
Zugriff vom iPhone auch von unterwegs oder weltweit, z.B. auf Geschäftsreisen oder im Urlaub
Wie arbeitet ein Bäcker mit einem solchen System? – Kein Mensch schaut ständig in die Videos rein…
Stichpunktartige Kontrollen z.B. 1x die Woche beliebige Kassiervorgänge in der Aufzeichnung ansehen. Manche Bäcker holen sich Bäckerei-Verkäuferinnen ins Büro, die z.B. nach Mutterschutz nur Teilzeit arbeiten können und lassen auf 450,- Euro Kraft 2x die Woche einige Stunden auswerten
Sobald ein Kassen-Alarm eingeht, kann man sofort nachsehen, ob es kritisch ist – ob z.B. jemand gerade anfängt die Kasse zu manipulieren, oder ob sich jemand an der Kasse vertan hat. Spätestens nach dem 10. oder 20x an einem Tag von kritischen Kassiervorgängen, ist Alarmstufe rot angesagt.
Gegenfrage: Was kostet ein Auto?
Ok, ganz so einfach machen wir es uns nicht. Aber generell kann man von folgenden groben Schätzungen ausgehen.
Die Anlagen bestehen aus 3 Komponenten:
Kameras
Videoserver
Installation (Arbeitszeit, Anfahrt, Kabel)
Die Kameras beginnen im Profi-Bereich ab rund 300,- Euro (PAL) oder 600 Euro (Full-HD), bzw. sehr gute IP-Kameras ab 700,- Euro. Die teuerste Kamera kostet rund 15.000 Euro (Explosionsgeschützte oder Wärmebildkameras für Außenbereiche, wie schlechtes Wetter, Schnee oder Nebel).
Videoserver gibt es ab 2950,- Euro in PAL mit 8-Kanal System und 3450,- Euro als Full-HD System mit 4-Kanal. Erweiterungen kosten 1290,- Euro pro 4-Kanal Videokarte (Full-HD SDI mit vollen 25 Bilder/Sekunde in hochaufgelöster 1920×1024 Auflösung).
Installation durchschnittlich 1 Tag mit 2 Techniker bei einer normalen Bäckerei-Filiale mit abgehängten Decken.
RECHTLICHE FRAGEN VIDEOÜBERWACHUNG
Das Thema Rechtssicherheit beim Einsatz von Videoüberwachung ist natürlich auch sehr wichtig. Hier spielen verschiedene Gesetze eine Rolle wie:
Arbeitsrecht nach BundesarbeitsschutzgesetzDatenschutz – jedes Bundesland individuellMitbestimmung durch BetriebsratPersönlichkeitsrechte am eigenen Bild
In diesem Forum werden wir neue Gesetze und Entscheidungen zum Einsatz von Videoüberwachung bringen.
Grobe, grundsätzliche Aussage zum Thema Videoüberwachung:
Generell ist Mitarbeiterüberwachung mit Kameras verboten. Zur Wahrung des Hausrechtes, darf aber ein Geschäft vor Diebstahl, Einbrüchen, Überfällen mit Kameras ausgestattet werden.
Dabei dürfen die Kameras aber nicht überall hängen. So sind Kameras in der Küche oder Backstube, sowie Aufenthaltsräumen tabu, hier müssten die Mitarbeiter selbst alle schriftlich einverstanden sein. Im Verkaufsraum, Kassenplatz, Tresor, Lager (wenn kein fester Lagermitarbeiter vorhanden ist), spricht in der Regel nichts gegen den Einsatz von Kameras.
Zusätzlich müssen die Mitarbeiter schriftliche informiert werden, dass diese wissen, dass ab dem 1. August z.B. eine Sicherheitsanlage im Einsatz ist. An den Eingängen müssen sichtbare Aufkleber angebracht werden (mit DIN-Symbol).
Die Aufnahmen sollen so schnell wie möglich gelöscht werden, dürfen aber so lange wie benötigt aufgezeichnet bleiben. Werden diese nicht mehr benötigt, müssen diese gelöscht werden (z.B. bei Kreditkarten-Abrechnung nach 6 Wochen).
Betriebsrat und Datenschutzbeauftragter müssen vor der Installation der Kameras informiert und mit einbezogen werden.
Ein Formblatt von uns zur Information der Mitarbeiter, kann hier verwendet werden.
ACHTUNG: Es gibt tatsächlich in Deutschland auch Kameras, die über Amazon oder andere Anbieter angeboten werden, aber tatsächlich verboten sind.
Vor allem bei FUNK-Kameras muss man sehr aufpassen. Ist eine Funk-Kamera in einen anderen Gegenstand eingebaut, so ist das komplett illegal und eine Straftat.Hier verstößt man nach TKG 90 (Telekommunikationsgesetz).
Sogar der Besitz auf Lager als Händler ist schon eine Straftat. Hat man solche Kameras verkauft, kann die RegTP (Regulierungsbehörde) die Kripo schicken und per Hausdurchsuchung die Kameras vom Lager und beim Kunden beschlagnahmen und vernichten. Zudem bekommt man ein Strafverfahren aufgebrummt und kann dadurch vorbestraft werden.
Die Kamera statt mit WLAN/Funk mit Kabel zu betreiben, ist jedoch erlaubt. Wobei dies immer nur im konkreten Verdachtsfall dann verwendet werden darf, wenn alle andere Maßnahmen nicht gegriffen haben (wie Taschendurchsuchung, Zwischen-Abrechnung Kasse, Kontrollen etc…).
Verdeckte Kameras mit Kabel dürfen aber auch nur vorübergehend installiert werden. Nach dem etwas aufgedeckt wurde, müssen alle Mitarbeiter über den Vorgang informiert werden.
Beispiel WLAN-Kamera in einer Taschentuch-Box eingebaut – illegal
Oder Kamera in einer Glühbirne mit WLAN eingebaut – illegal:
Oder in einem Radio-Wecker eingebaut mit WLAN – illegal:
Rauchmelder mit WLAN – illegal:
Wand-Uhr mit WLAN-Kamera – illegal:
Paradox: Baut man eine Kamera mit Kabel in die Gegenstände ein, so sind diese erlaubt – wenn auch nur vorübergehend!
Oft werden wir nach der Rechtssicherheit beim Einsatz von Kameras gefragt. Da wir hier keine offiziellen Aussagen treffen dürfen, haben wir hier Kontakt zu einem Spezial-Rechtsanwalt, der sich auf das Thema Videoüberwachung in Deutschland spezialisiert hat.
Dr. Ulrich Diekert
Telefon: 030 -27870-7
E-Mail:
ulrich.dieckert@wrd.de
Dieser ist sehr kompetent auf seinem Gebiet und kann Ihnen sehr gut bei Problemen beim Einsatz von Videoüberwachung zur Seite stehen.
TECHNISCHE FRAGEN KASSENVIDEO
Um KassenVideo über Internet erreichbar zu machen, müssen folgende Einstellungen gemacht werden:
- DSL-Router wie Fritzbox um Portweiterleitungen und DynDNS Zugang einzurichten
- Portweiterleitung auf TCP 3000, 3001, 3003, 3007, bei Audio zusätzlich 8800Dyn
- DNS-Adresse (ideal deutschen Anbieter wie Strato, dieser lässt sich aber nicht bei den neuen Telekom-Routern Speedtouch einstellen) Marktführer für DynDNS-Adressen ist zwar http://www.dyn.com , diese sind aber seit Jahresanfang 2016 nicht mehr so zuverlässig wie früher. Vermutlich sperrt die Telekom teilweise die Zugänge.
- Feste LAN IP-Adresse für den Videoserver (außerhalb des DHCP-Netzwerkbereiches)
- App – iNET Viewer für Android und iOS. Oder DVR-NET 1.3 für Windows Notebook oder MAC. Im Download-Bereich von http://www.alpha11.de gibt es die Anleitungen und Download-Links dafür.
Alpha11 KassenVideo gibt es in 2 verschiedenen Versionen:
- Analog-Kameras, gemischt mit Netzwerk-Kameras
- Full-HD SDI Kameras, gemischt mit Netzwerk-Kameras
Analog Kameras können in der maximalen Auflösung von D1 = 704×576 Pixel angeschlossen werden. IP-Netzwerkkameras maximal in Full-HD 1920×1080 Pixel.
Full-HD SDI Kameras in 1920×1080 Pixel mit vollen 25 Bilder/Sekunde
Folgende Vorgehensweise hat sich bei der Installation von KassenVideo als ideal herausgestellt:
Installation am besten mit 2 Mann (zum Kabel ziehen der Videoleitungen oder CAT7 und zum Einstellen der Schärfe und Blickwinkel der Kameras)
Mit einem Testmonitor die Kameras auf der Leiter prüfen, ob der Blickwinkel am besten passt, oder um ein paar Zentimeter die Kamera versetzt werden sollte.
Dann die Kabel für die Kameras einziehen (Video-Kombikabel bei Analog oder SDI, CAT7-starres Datenkabel bei Netzwerkkameras)
Parallel kann der 2. Techniker anfangen, den Videoserver zu installieren (z.B. in der abgehängten Decke auf einem extra Regalbrett oder auf einem Regal im Nebenraum). Nicht bewährt hat sich der Standort in der Theke oder in einem Schrank, da die Server schnell überhitzen und kaputt gehen.
Es müssen oftmals Kabel von der Kasse (bei serieller Verbindung auch mit CAT7-Datenkabel) zum Videoserver gezogen werden und vom DSL-Router zum Videoserver, damit eine Verbindung zum Internet hergestellt werden kann.
Ist die Kasse noch nicht vernetzt, dann unter der Kasse eine Netzwerk-Dose mit CAT7 Verkabelung anschließen (wir schließen übrigens nach der A-Methode an) und mit einem kurzen Patchkabel zur Kasse verbinden. Auf der Gegenseite der gleiche Anschluss (Netzwerkdose und Patchkabel zum Videoserver).
Um einen seriellen Anschluss über das Patchkabel/CAT7-Leitung zu ermöglichen, verwenden wir solche RJ45-RS232 Adapter. Diese gibt es auch fertig gesteckt bei Alpha11 zu kaufen. (1:1, Nullmodem, Vectron oder Vectron mit Strom-Anbindung).
Nachdem der Server angeschlossen und installiert ist, die Kameras am Server prüfen, ob die Schärfe passt. Zusammen mit dem Kunden noch die Blickwinkel festlegen.
- PAL Kameras (Analog) unterscheiden sich in der Anzahl der TV-Linien auf dem Bild. Die Bildauflösung beträgt 704×576 Pixel. Sie mehr TVL vorhanden sind, um so schärfer wird das Bild.
- SDI Kameras (Digital) arbeiten in Full-HD. Derzeit die beste Bildqualität bei Koax-Leitungen.
- Netzwerk-Kameras (LAN) arbeiten in bis zu 4K Auflösung (8K in Vorbereitung). Allerdings gibt es massive Probleme in der Kompatibilität. AXIS Kameras können mit Sicherheit an das Alpha11 KassenVideosystem angeschlossen werden.
Pager-Lösungen
Pager in Untersetzer-Form
Die Lebensdauer der Akkus ist im Schnitt 3-4 Jahre, wenn ordentlich gearbeitet wird und ein Pager-Kreislauf gemacht wird.
Wird immer nur der oberste Pager benutzt und dann wieder oben drauf gelegt, statt auf einen Stapel mit zürückgegebenen Pagern – und somit der Pager nicht komplett geladen und egal wie gearbeitet, reduziert sich die Lebensdauer auf 2-3 Jahre im Schnitt von den Akkus.
Was geht kaputt: Sturzschäden kann Gehäuse einen Schaden bekommen, dann gibt es das Ersatzteil für 19 Euro.
Akkus gibt es für eine Akku-Wechselpauschale von 25,- Euro (alten Akku auslöten, neuen Akku beschaffen, einlöten, aufladen, testen mit Arbeitszeit und Material).
Elektronik-Platine für 49,- Euro (wird selten benötigt).
Die Pager sind nicht wasserfest, aber spritzwassergeschützt. Untertauchen geht nicht, wenn was drüber geschüttet wird, halten die in der Regel ohne Probleme aus. Das Innenleben ist gut abgedichtet.
Ersatzteile haben wir immer auf Lager und können rund 7 Jahre Ersatzteile zur Verfügung stellen.
Nach der Rückgabe des Pagers wird dieser mit Isopropylalkohol desinfiziert, damit sich der nächste Patient/ Kunde/ Mitarbeiter nicht von dem vorherigen Patienten anstecken kann.
Mit jeder Bestellung bekommen Sie von uns Pager-Pflegetipps. So haben Sie möglichst lange Freude an Ihren neuen Pagern.
Um die Frage genau zu beantworten, müssen wir wissen aus welchem Material das Gebäude gebaut wurde.
Die Sendestationen von uns haben bis zu 1,5km Reichweite im Freien.Durch Gebäude und Metall (z.B. auch wenn die Patienten in geschlossenen PKWs warten) reduziert sich die Reichweite automatisch.
Wenn die Patienten außerhalb des Praxis warten sollen, würden wir eine Sendestation-7470 mit der Reichweite bis zu 1,5 km empfehlen, außer Sie haben eventuell eine Metall-Fassade, statt normalem Putz oder Holz.Bei Container-Bauweise oder Alu-Fassaden müsste die Antenne mit einer 10m Verlängerung nach Außen verlegt werden.
Wenn die Patienten im Praxis drinnen warten sollen, dann kann auch die Sendestation-TM20 mit einer geringeren Reichweite bis zu 300m ausreichend sein.
Im Zweifelfall bitte einen kostenlosen Reichweiten-Test beantragen.
Es gibt optional eine Tastatur-Abdeckung, die man dazu kaufen kann. Diese kostet 29,- Euro und ist eine durchsichtige Silikonabdeckung.
Achtung beim Pager-Kauf. Zur Zeit werden über Internet vermehrt nicht zugelassene Billig-Pager in den Markt gebracht, die Sie nicht betreiben dürfen und sogar gefährlich für Ihre Patienten sein können. Der Kauf der Billig-Pager ist zwar möglich, beim Betrieb kann man sich sogar strafbar machen, da diese keine ausreichende Funk-Störsicherheit oftmals haben und damit nicht betrieben werden dürfen. Beim Betrieb können Herzschrittmacher und implantierte Defibrillatoren gestört werden.
Gehen Sie beim Pager-Kauf lieber auf Nummer sicher:
Unsere Pager sind bei der Deutschen Bundesnetzagentur (früher RegTP) registriert. Diese verursachen keine störenden Funkstrahlen und sind CE geprüft (Billig-Pager könnten sogar zu Störungen bei anderen elektronischen Geräten, wie z.B. Herzschrittmachern, Defibrillatoren, etc. führen).
Die meisten CE-Papiere der Billig-Pager sind sogar gefälscht oder für andere Produkte ausgestellt.
Der Kauf der Billig-Pager ist möglich, beim Betrieb kann man sich sogar strafbar machen, da diese keine ausreichende Funk-Störsicherheit oftmals haben und damit nicht betrieben werden dürfen.
Meistens sind die Billig-Pager nach 1 bis 2 Jahren defekt. Es gibt keine Ersatzteile und man hat Elektronik-Schrott gekauft.
Bei Alpha11 gibt es langjährige Ersatzteil-Versorgung, sowie Akku-Tausch mit Rücknahme und fachmännischer Entsorgung der Alt-Batterien. Selbst Pager aus dem Jahr 2009 können heute immer noch repariert werden.
Gehen Sie deshalb kein Risiko ein und kaufen zugelassene Produkte, statt Billig-Schrott aus dem Internet. Spätestens bei der Störung von Herzschrittmachern hört der Geiz auf – schließlich sollen Sie Patienten heilen und nicht schaden!
Hier noch ein Bericht zum Nachlesen bei Kardiologie.org, dass Funkstrahlen gefährlich für Herzschrittmacher und Defi-Patienten sein können – vor allem, wenn diese nicht zugelassen sind.
Link zur Quelle beim Bundesamt für Strahlenschutz: https://www.bfs.de/DE/themen/emf/nff/wirkung/nff-nachgewiesen/nff-nachgewiesen_node.html
Table-Tracker
Table-Tracker sind ein praktisches Tool um den Gast an der Theke bestellen zu lassen, das Essen aber zum Tisch zu bringen.
Dazu erhält der Gast an der Theke einen Table-Tracker in die Hand, wenn er seine Bestellung an der Theke durchgeführt hat. Setzt sich der Gast hin, wird über angebrachte RFID-Tags die Tischnummer erkannt, zu der sich der Gast gesetzt hat. Anschließend wird die erkannte Tisch-Nummer automatisch zur Theke mit Funk gesendet und in der Table-Tracker Software angezeigt.
So sieht der Service sofort, wo die Bestellung hingebracht werden muss. Und das nicht nur ungefähr, wie bei anderen Systemen, sondern Tischgenau.
In der Regel werden die Anzahl der GLEICHZEITIG auf das Essen wartende Gäste als Anzahl für die Stückzahlen der Table-Tracker verwendet.
Rechnet man mit 10 Bestellungen innerhalb von 15 Minuten und das Essen dauert auch 15 Minuten bis es zum Gast geliefert wird. empfehlen wir 15 Table-Tracker, damit man eine Reserve hat.
Dauert das Essen länger oder kommen mehr Bestellungen, entsprechend mehr Table-Tracker.
Table Tracker müssen nicht an die Kasse selbst angebunden werden. Allerdings gehört natürlich auf den Order-Bon für die Küche auch der Hinweis angebracht, welche Table-Tracker-Nummer der Gast bekommen hat. Dazu ist es am einfachsten,
wenn ein Tastenfeld an der Kasse programmiert wird, auf dem ein Hinweistext und die Nummern-Abfrage gemacht wird.
Ähnlich einer Artikel-Taste wie Cola, nur eben ohne Umsatz.
Es gibt bei den Table-Trackern verschiedene Möglichkeiten, die Tische auszustatten.
- RFID-Tags unterhalb des Tisches anbringen. Dann wird der Tisch unterhalb mit 12cm runden RFID-Tags beklebt. Maximale Tischplatten-Dicke von 4 cm – keine Metalltische.
- RFID-Matte mit Beschriftung auf dem Tisch
- RFID-Aufsteller auf dem Tisch
WhatsSign
Was macht eigentlich WhatsSign:
Ganz einfach: Unterschriften für alle Arten von Dokumenten online erledigen.
Einfach ein PDF in den WhatsSign-Account hochladen, Unterschriftenfeld markieren und entweder selbst unterschreiben mit Finger auf dem Smartphone Display oder mit der Maus am PC/Notebook.
Im Paragraf 126 BGB und im elDAS der Europäischen Union ist die elektronische Unterschrift geregelt und erlaubt.
Die einfachste Art der elektronischen Unterschrift ist die Signatur per Text. Paragraf 126 BGB schreibt vor, dass bei einer Signatur in Textform der Text lesbar und auf einem dauerhaften digitalen Dokument, wie zum Beispiel eine E-Mail, angebracht sein muss.
Diese simple Unterschriftmethode ist für formfreie Vereinbarungen geeignet. Dazu gehören Bescheinigungen und Dokumentationen, Protokolle, Anträge oder Bestellungen. Auch Aufträge und Verträge lassen sich mit der Signatur per Textform prinzipiell schließen, weil der Gesetzgeber grundsätzlich Autonomie gewährt, was die Form einer Vereinbarung angeht.
Anforderungen an fortgeschrittene elektronische Signaturen durch die Europäische Union.Regelung im elDAS
Seit eIDAS sind elektronische Unterschriften europaweit rechtsgültig.
Die Verordnung vereinfacht und standardisiert die EU-weite Verwendung von digitalen IDs und Signaturen und bildet eine wichtige Voraussetzung für einen „digitalen Binnenmarkt“. Für euch und eure Kunden ist es jetzt deutlich einfacher, sichere digitale Transaktionen im eigenen Land und in allen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union abzuwickeln.
Eine fortgeschrittene elektronische Signatur erfüllt alle folgenden Anforderungen:
a) Sie ist eindeutig dem Unterzeichner zugeordnet.
b) Sie ermöglicht die Identifizierung des Unterzeichners.
c) Sie wird unter Verwendung elektronischer Signaturerstellungsdaten erstellt, die der Unterzeichner mit einem hohen Maß an Vertrauen unter seiner alleinigen Kontrolle verwenden kann.
d) Sie ist so mit den auf diese Weise unterzeichneten Daten verbunden, dass eine nachträgliche Veränderung der Daten erkannt werden kann.
Hier der Link zum Gesetztes-Text: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=CELEX:32014R0910&from=DE#d1e39-73-1
QRPay24
Fragen Vertriebspartner
Wir suchen Kassenhändler und IT-Sytemhäuser als Partner. Diese können vor Ort dem Einzelhändler helfen, das Tablet auf einer Halterung zu installieren und einzurichten.
Außerdem die Anmeldung gleich durchführen oder ein Payment Konto bei den Paymentprovidern anlegen, wenn der Einzelhändler selbst noch kein Payment-Händlerkonto haben sollte.
Sie erhalten für Ihre Arbeit und Beratung des QRPay24 Bezahlservices eine Umsatzprovision. Diese ist abhängig vom vermittelten Tarif. Gerne erhalten Sie hier weitere Informationen auf Anfrage. Schicken Sie uns Ihren Händler-Nachweis (Gewerbeanmeldung oder Handelsregister-Auszug) an partner@qrpay24.com zu. Wir nehmen dann gerne zu Ihnen Kontakt auf.
Fragen Endkunden
Der Verkäufer/Kassierer tippt den Zahlbetrag an einem Tablet-PC ein und erzeugt einen Bezahl QR-Code.
Den QR-Code einfach mit dem Smartphone scannen und schon wird der Zahlbetrag mit einer Online-Bezahlmethode wie z.B. PayPal am Handy angezeigt. Auf bezahlen gehen und wie beim normalen Online-Shopping die Bezahlung durchführen – fertig.
Der Verkäufer/Kassierer bekommt dann sofort eine Bestätigung am Tablet, dass das Geld eingegangen ist.
Nein – als Endkunde muss man sich nicht bei QRPay24.com registrieren. Man braucht aber ein Online-Bezahlkonto, wie z.B. PayPal, damit man die Online-Bezahlung auch Vor-Ort durchführen kann, sowie eingeschaltete, mobile Daten am Handy.
Datenschutz ist uns natürlich sehr wichtig. Innerhalb von QRPay24 speichern wir keinerlei persönliche Daten. Es wird nur der Vorgang der des Bezahlvorganges selbst (Transaktionsdaten) und der verwendete Bezahlweg gespeichert, damit der Händler sieht, woher er wann Geld bekommen hat. QRPay24 speichert keine persönliche Daten von Ihnen selbst.
Der Paymentprovider wie PayPal etc. speichert das natürlich selbst. Das ist aber unabhängig von uns. Es werden keine persönlichen Daten von QRPay24 an die Paymentprovider oder an andere Marketingunternehmen verkauft. QRPay24 erzeugt nur komfortabel die Verbindung zu den Payment-Providern selbst. Außerdem verzichten wir bewusst auf Tools wie Google Analytics, etc.
Die neueren Smartphones wie Apple iPhone und Samsung Galaxy können direkt aus der Kamera-Funktion heraus den QR-Code öffnen. Einfach die Kamera-App am Handy starten und auf den QR-Code halten. Schon wird der Link auf die Bezahlfunktion angezeigt. Auf den Link klicken und schon startet die Bezahlung.
Mit zusätzlichen Apps können die Smartphones wie iPhone aus größerer Entfernung den QR-Code an der Kasse vom Tablet-Monitor aus scannen. Bei iPhone und Samsung hatten wir in Tests aus 1,3m (iPhone) und 2,2m (Samsung) den QR-Coder öffnen können. Bei Samsung Galaxy ohne zusätzliche App aus der hohen Entfernung.
Für ältere Smartphones gibt es QR-Code und Barcode-Scanner Apps.
Generell empfiehlt die Bundesbank nach der Berührung von Bargeld, sich die Hände zu waschen. Nicht umsonst gibt es die Hygiene-Handschuhe bei offenen Lebensmitteln, wie bei Bäckern.
In der Praxis gibt es aber oftmals nicht die Möglichkeit, sich sofort nach der Bargeld-Berührung die Hände zu waschen. Hier können Keime und Viren schnell ansteckend werden, wenn man sich unbewusst das Auge reibt oder in der Nase “bohrt”.
Vor allem in den aktuellen Zeiten des Corona-Viruses eine nicht zu unterschätzende Ansteckungsgefahr. Sie wissen vor allem ja auch nicht, von wem vorher das Bargeld der Kassierer bekommen hat.
Hier ein Bericht des Tagesspiegels zum Thema:
“…Coronaviren können bis zu neun Tage infektiös bleiben
Wissenschaftler der Universität Greifswald und Ruhr-Universität Bochum hatten Anfang Februar Erkenntnisse veröffentlicht, wonach sich Coronaviren bei Raumtemperatur bis zu neun Tage lang auf Oberflächen halten und infektiös bleiben können…”
Auch die Tastaturen der Kartenzahlgeräte sind gefährlich für die Übertragung von Keimen und Viren, wie aktuell dem Corona-Virus. Tests von Geldautomaten ergaben erschreckend hohe Keimzahlen. Aber nicht beim Geld selbst, sondern bei der Tastatur des Automaten.
Entweder am Touchbildschirm oder auf der Tastatur. https://www.welt.de/wissenschaft/article12275454/Geldautomaten-so-dreckig-wie-oeffentliche-Toiletten.html
Fragen Einzelhändler
Online-Payment im Laden bekommt immer mehr Vorteile:
Weniger teures Bargeldhandling
Immer häufiger haben Kunden zwar das Smartphone dabei, aber Geldbeutel zu Hause.
Online-Bezahlmethoden wie PayPal nutzt bereits jeder 4. Deutsche und weltweite über 300 Mio. User.
In Zeiten von erhöhten Ansteckungsgefahren, wie aktuell beim Corona-Virus über Bargeld oder Kartenterminals eine ideale Ergänzung und zusätzlicher Schutz für die Verkäufer und Kunden.
Dem Endkunden entstehen keine Gebühren für QRPay24.com
Dem Einzelhändler kostet es 0,5% vom Umsatz. Also bei 10 Euro Rechnungsbetrag gerade einmal 5 Cents, zzgl. der üblichen PayPal Gebühr, zzgl. MwSt. – Großkunden erhalten Projektpreise.
QRPay24 selbst ist kein Payment-Provider, sondern ein Onlineservice, das die Bezahlung über die Payment-Provider Vor-Ort erleichtert.
QRPay24 speichert selbst keine persönlichen Daten der Endkunden, sondern transferiert die Daten komfortabel zu den jeweiligen Payment-Providern.
Wir arbeiten entweder mit Stripe oder PayPal Händler-Accounts. Wenn Sie bereits einen solchen Händler-Account haben, können Sie direkt die Bezahl-Tokens in Ihre Account hinterlegen lassen.
Schon sind Sie Einsatzbereit. Wenn Sie kein Bezahl-Account haben, dann helfen wir Ihnen gerne bei der Beantragung. Dies kann aber bis zu 3 Wochen dauern, bis ein Händler-Account freigeschaltet ist.
Vor-Ort empfehlen wir ein handelsübliches Tablet in 7″ oder 10″ Format. Der Bezahlvorgang kann aber auch auf einem Smartphone ohne weiteres gestartet werden. Außerdem wird Internet über DSL oder Mobile Daten benötigt.
Prüfen Sie auch den Empfang der Mobilfunk-Provider wie Telekom/Vodafone/O2 im Haus. Wenn Sie in einem Funkloch sind, macht QRPay24 keinen Sinn anzubieten, da der Endkunden ja von seinem Handy den Bezahlvorgang bestätigen muss.
Alternativ können Sie natürlich den Kunden auch einen WLAN-Hotspot anbieten, damit er von seinem Handy ins Internet kommt.
An der Kasse legen Sie sich am besten eine weitere Taste für die gewählte Bezahlmethode an.
Zur BAR-, EC und Karte nun auch die Taste Online. Alternativ nutzen Sie die Kartenbezahl-Taste. Das geht vor allem dann, wenn das Kartenterminal nicht direkt an der Kasse verbunden ist. Bei den externen Zahlgeräten tippen Sie ja auch manuell den Betrag in das Terminal ein.
So machen Sie das auch bei dem Tablet bei QRPay24. Später ist noch eine ZVT-Anbindung an die Kassen geplant. Wegen der Corona-Krise haben wir das Produkt erst einmal ohne direkter Kassenanbindung in den Markt gebracht.