Vertrauensverhältnis nicht mehr gegeben
Auch der Diebstahl von kleinen Geldbeträgen oder von Gegenständen mit geringem Wert kann die fristlose Kündigung des Arbeitsverhältnisses rechtfertigen. Dies ist die Konsequenz einer Entscheidung des Arbeitsgerichtes Frankfurt.
Quelle: www.channelpartner.de
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